Wasserschäden gehen schnell in die Tausende — die gute Nachricht: In den meisten Fällen übernimmt die Versicherung. Hier ein Überblick, wer was zahlt und wie die Direktabwicklung funktioniert.
Welche Versicherung zahlt was?
Wohngebäudeversicherung
Zahlt für Schäden am Gebäude:
- Beschädigte Wände, Böden, Decken
- Defekte Leitungen
- Estrich, Putz, Tapeten
- Sanierungskosten am Bauwerk
- Zuständig: Eigentümer der Immobilie
Hausratversicherung
Zahlt für Schäden am Inventar:
- Möbel, Teppiche, Vorhänge
- Elektrogeräte
- Kleidung
- Persönliche Wertsachen
- Zuständig: Mieter oder Eigentümer (für eigenen Hausrat)
Haftpflichtversicherung
Zahlt für Schäden, die Sie bei Dritten verursachen — z. B. wenn Wasser aus Ihrer Wohnung in die darunter eindringt.
Elementarversicherung (Zusatzbaustein)
Zahlt für Schäden durch Hochwasser, Rückstau aus dem Kanal, Starkregen. Ist nicht automatisch enthalten — muss separat vereinbart sein.
Was übernimmt die Versicherung NICHT?
- Schäden durch bewusste Fahrlässigkeit
- Schäden durch Verschleiß (alte Dichtungen, marode Leitungen)
- Folgeschäden durch zu späte Meldung (z. B. Schimmelausbreitung weil 4 Wochen gewartet)
Direktabwicklung mit dem Fachbetrieb
Viele Sanierungsbetriebe — auch die, die wir vermitteln — bieten Ihnen die direkte Abrechnung mit der Versicherung an. Praktisch sieht das so aus:
- Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung
- Der Fachbetrieb übernimmt die komplette Kommunikation mit der Versicherung
- Sie müssen nichts vorstrecken — die Rechnung geht direkt an die Versicherung
- Nur eine eventuelle Selbstbeteiligung zahlen Sie aus eigener Tasche
Typische Kostenspannen (München, Stand 2025)
Zur Orientierung — die tatsächlichen Kosten hängen vom konkreten Schaden ab:
- Leckortung: 200 – 800 €
- Estrich-Trocknung kleiner Bereich (ca. 20 m²): 1.500 – 3.500 €
- Komplettsanierung mittlerer Wasserschaden: 8.000 – 25.000 €
- Großschaden mit Estrichaufbruch und Wiederaufbau: 25.000 – 60.000 €